Sozialpädiatrisches
Zentrum SPZ
Fachstelle Sonderpädagogik
Die Bildungsdirektion des Kantons Zürich hat seit 1. Juni 2013 ein spezielles Verfahren zur Bestimmung des sonderpädagogischen Bedarfs im Vor- und Nachschulbereich eingeführt.
Ein interdisziplinäres Team mit Fachpersonen aus Entwicklungspädiatrie, Logopädie und Heilpädagogik setzt sich zum Wohl der Kinder und Jugendlichen ein. Ziel des Abklärungsverfahrens ist es, nachvollziehbar zu ermitteln, ob und welche individuelle sonderpädagogische Unterstützung das Kind im Vorschulalter oder im Nachschulbereich benötigt. Diese Abklärung erfolgt im Rahmen einer interdisziplinären Zusammenarbeit von Medizin und Sonderpädagogik.
Leitung


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Diagnostik
Logopädische Abklärungen werden durch die Fachstelle Sonderpädagogik durchgeführt. Bezüglich heilpädagogischer Früherziehung (HFE), Audiopädagogik und Low Vision können sie auch von externen Heilpädagoginnen und Heilpädagogen durchgeführt werden.
Bei Bedarf werden weitere Abklärungen in anderen Fachbereichen organisiert.
Der Einbezug anderer Fachpersonen erfolgt nur nach Absprache mit den Eltern. -
Finanzierung und Zuständigkeit
Der Kanton Zürich übernimmt die Finanzierung von Erstberatung, Abklärung, Therapie-/Fördermassnahmen sowie die Reisekosten. Für die Eltern fallen keine Kosten an.
Die kantonale Fachstelle Sonderpädagogik befindet sich an zwei Standorten:
Die Fachstelle am Sozialpädiatrischen Zentrum am Kantonsspital Winterthur ist zuständig für die Bezirke Winterthur, Andelfingen, Bülach, Pfäffikon und Hinwil.
Die Fachstelle Sonderpädagogik am Kinderspital Zürich ist zuständig für die Bezirke Stadt Zürich, Uster, Meilen, Horgen, Affoltern, Dietikon und Dielsdorf.
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Kontakt
Für weitere Informationen nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf.