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Was Sie im Spital benötigen

Wir setzen alles daran, Ihnen den geplanten Spitalaufenthalt so angenehm wie möglich zu gestalten. Damit Sie sich von Anfang an bei uns im KSW wohlfühlen, empfehlen wir Ihnen, sich sorgfältig auf die Zeit im Spital vorzubereiten.

Hier haben wir alle Dinge für Sie aufgelistet, die Sie für Ihren Spitalaufenthalt einpacken sollten:

Dokumente

  • Krankenversicherungskarte oder Unfallpolice
  • Identitätskarte, Pass oder Ausländerausweis
  • Blutgruppen- und Impfausweis (falls vorhanden)
  • Kopie der Patientenverfügung (falls vorhanden)
  • Röntgenbilder, Laborberichte  (falls vorhanden)

Persönliche Utensilien

  • verordnete Medikamente in der Originalpackung
  • Brille, Hörgerät
  • Toilettenartikel (Toilettenwäsche wird abgegeben)
  • Pyjama oder Nachthemd und Unterwäsche
  • Morgenmantel, Bademantel oder Trainingsanzug, Hausschuhe
  • Mobiltelefon mit Aufladegerät und Kopfhörern (falls vorhanden)
  • Tablet, E-Reader mit Aufladegerät und Kopfhörern (falls vorhanden)
  • falls vorhanden: Blutzuckermessgerät, Tagebuch, Insulinpen
  • falls vorhanden: eigenes Spezialkopfkissen (z.B. Gesundheitskissen, Nackenrollen)

Spitaladresse für Post

Während des Spitalaufenthalts Briefe, Karten oder die Lieblingszeitung zu erhalten, ist eine schöne Sache. Lassen Sie deshalb Ihre Post umleiten und geben Sie Angehörigen und Freunden Ihre Spitaladresse im Voraus bekannt. Sie stellen damit auch sicher, dass nichts Wichtiges zu Hause liegen bleibt.

Ihre Anschrift im Spital lautet:
Ihr Vor- und Nachname
KSW Kantonsspital Winterthur
Zimmer Nr.
Postfach
8401 Winterthur

Bitte beachten Sie, dass am Wochenende keine Pakete oder Blumen entgegengenommen werden. Das gilt auch für Expresssendungen.


Wertgegenstände

Wir empfehlen Ihnen, keine Wertgegenstände, keinen Schmuck und nur kleine Geldbeträge ins Spital mitzunehmen. Für Diebstahl oder Beschädigung persönlicher Effekten können wir keine Haftung übernehmen.

Im Schrank in Ihrem Zimmer befindet sich ein Safe für Ihre persönlichen Gegenstände oder für kleinere Geldbeträge. In Ausnahmefällen (ungeplanter Spitaleintritt) können Wertgegenstände an der Information hinterlegt werden.