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Organspende

Organspende – das Leben weitergeben

Seit 2015 können in unserem Spital Spenderorgane entnommen werden. Empfängerinnen und Empfänger werden nicht in Winterthur behandelt, deshalb werden die Organe nach der Entnahme in eines der sechs Transplantationszentren der Schweiz transportiert. Im Beitrag äussern sich die Mitglieder der Organspendekommission am KSW über medizinische und ethische Aspekte der hochsensiblen Thematik.

Was steht hinter dem Entscheid, dass am KSW Spenderorgane entnommen werden können?

Dr. med. Michael Streit: Ausschlaggebend waren Erlebnisse von Zusagen zur Organspende, die, sobald wir den damals noch notwendigen Transport ans Universitätsspital Zürich ansprachen, zurückgezogen wurden. Wir wollten diese Organspender nicht verlieren und gleichzeitig die Belastung für die Angehörigen möglichst gering halten.

Welche Spenderorgane dürfen am KSW entnommen werden, welche nicht?

Dr. med. Michael Streit: Das Herz, die Lungen, die Nieren, die Leber, die Bauchspeicheldrüse und der Dünndarm können am KSW entnommen werden. Bisher nicht entnommen werden die Augenhornhäute. Derzeit laufen die dafür nötigen Abklärungen.

Organspende Ksw Storys

Die Gesichter der Organspendekommission am KSW (von links): Dr. med. Dominik Suter (Oberarzt Institut für Anästhesiologie), Dr. med. Michael Streit (Leitender Arzt Medizinische Poliklinik), Manuel Zimmermann (Leitender Arzt Zentrum für Intensivmedizin), Fulya Uluisik (Teamleiterin Pflege ZIM), Thomas Hissen (Fachmann Intensivpflege ZIM) und Dr. med. Christopher Soll (Oberarzt Viszeral-/Thoraxchirurgie).

Wie geht die Entnahme konkret vor sich?

Manuel Zimmermann: Da die zur Spende vorgesehenen Organe bestmöglich mit Sauerstoff und Nährstoffen versorgt werden müssen, sind die Massnahmen mit Überwachung (Monitoring), Medikamentengaben und Beatmung identisch wie bei einem lebenden Patienten. Die Organe werden vor und während der Entnahme genau überprüft; so wird evaluiert, ob eine Spende überhaupt möglich ist. Manchmal können Erkrankungen der entsprechenden Organe erst bei der Entnahme erkannt werden.

Nach der Entnahme werden die Wunden wie bei einer normalen Operation wieder verschlossen, der Patient wird anschliessend in den Aufbahrungsraum gebracht. Das Vorgehen ist gleich wie bei einem verstorbenen Patienten, bei dem keine Organentnahme vorgenommen wurde.

Eine Laienfrage: Warum wird das Spenderorgan ins Spital des Empfängers transportiert und nicht der Spender selbst?

Thomas Hissen: Zum einen ist es häufig so, dass die Organe an verschiedene Transplantationszentren verteilt werden. So erhält zum Beispiel ein Empfänger in Bern eine Niere und ein anderer in Zürich die Leber. Zum anderen wird der Transport eines Spenders von den Angehörigen oft als sehr belastend empfunden. Im schlechtesten Fall könnte dies sogar zu einer Rücknahme einer ursprünglichen Einwilligung führen, so dass eine Organentnahme nicht mehr möglich wäre.

Welche Todesursachen sind bei Spendern die häufigsten?

Dr. med. Michael Streit: Die häufigsten Todesursachen sind (in absteigender Reihenfolge) Hirnblutung, Hirninfarkt, Sauerstoffmangel nach einer Reanimation sowie Schädel-Hirn-Trauma.

Wie haben sich die Zahlen in den letzten Jahren schweizweit entwickelt?

Dr. med. Michael Streit: Im Jahr 2013 zählte die Schweiz 110 verstorbene Spender, 2017 waren es 145. Die Spenderzahlen steigen also langsam an. Im internationalen Vergleich schneidet die Schweiz jedoch schlecht ab. In Österreich oder Spanien sind die Spenderraten mehr als doppelt so hoch.

Wie oft werden am KSW Spenderorgane entnommen?

Dr. med. Dominik Suter: Seit Einführung der Organentnahme am KSW 2015 konnten die Organe von elf Spendern entnommen werden, was zwei bis vier Spendern im Jahr entspricht.

Wer befasst sich hier mit Organentnahmen?

Dr. med. Dominik Suter: Indirekt können alle Mitarbeitenden mit Kontakt zu sterbenden Patientinnen und Patienten in irgendeiner Art und Weise in den Prozess der Organspende involviert sein, und zwar vor, während und nach dem Spendeprozess.

Es geht dabei um das Erkennen eines potenziellen Spenders oder die Betreuung eines Spenders und dessen Angehörigen. Dazu braucht es eine interdisziplinäre Zusammenarbeit von Intensivmedizin, Chirurgie, OP/Anästhesie und diversen medizinischen Spezialgebieten wie zum Beispiel Neurologie, Radiologie oder Labormedizin.

Für die Organisation und Durchführung des Spendewesens am KSW ist die Organspendekommission unter der Leitung von Dr. Michael Streit zusammen mit den Fachleuten für Organ- und Gewebespende (Fulya Uluisik und Thomas Hissen) zuständig.

Die Kommission wird durch Manuel Zimmermann vom ZIM, Dr. Christopher Soll von der Chirurgie und der Ethikkommission sowie Dr. Dominik Suter von der Anästhesie ergänzt. Die Aufsicht wird durch die Leiter der Chirurgie und Medizin, dem Leiter der Klinik für Anästhesie sowie durch den Chefarzt des ZIM gestellt.

Wer informiert die Angehörigen über eine Organentnahme?

Manuel Zimmermann: Bei Patienten, die auf Grund einer schweren Krankheit oder eines schweren Unfalls eine infauste Prognose haben, also auch trotz rasch eingesetzter Therapien mit Sicherheit nicht mehr gesund und in der Regel sehr bald versterben werden, wird so rasch wie möglich das Gespräch mit den Angehörigen gesucht, um allenfalls eine Palliativtherapie zu besprechen.

Nach einem solchen Gespräch werden die Angehörigen auf das Thema Organspende angesprochen. Dies geschieht zum Teil auf der Notfallstation, häufiger aber auf der Intensivstation. Die Gespräche werden in der Regel durch das betreuende Ärzteteam geführt. Die DCA (Donor Care Association) bietet Unterstützung bei solchen Gesprächen an oder kann direkt für die Gesprächsführung aufgeboten werden.

Wichtig bei den Gesprächen ist eine gute Kenntnis des Organspendeprozesses, was durch die Fachärzte der Intensivmedizin und die Fachleute der DCA gewährleistet wird.

Welche Sicherheitsvorkehrungen werden vor einer Entnahme getroffen?

Manuel Zimmermann: Wie vor jeder Operation werden vor Beginn der Entnahme mit sogenannten Timeouts Patientenidentifikation und geplante Eingriffe besprochen und in Checklisten festgehalten.

Wer ist generell für die Regelung von Organspenden zuständig?

Dr. med. Michael Streit: Seit 2007 werden Organspenden und Transplantationen durch das Bundesgesetz über die Transplantation von Organen, Geweben und Zellen, kurz: Transplantationsgesetz, geregelt. Zuvor gab es nur kantonale Regelungen. Die Umsetzung erfolgt national durch Swisstransplant. Auf regionaler Ebene gibt es fünf Organspende-Netzwerke, die auf lokaler Ebene die Spitäler unterstützen.

An wen kann man sich mit Fragen oder bei Unsicherheiten wenden?

Fulya Uluisik: Bei Swisstransplant kann man sich online (www.swisstransplant.org) informieren. Fragen können auch direkt per Mail gestellt werden. Selbstverständlich ist es auch möglich, sich bei seinem Hausarzt über die Organspende zu informieren.

Hier am KSW stehen bei Unsicherheiten oder Fragen die Mitglieder der Organspendekommission gerne zur Verfügung. Wir freuen uns, wenn wir helfen können. Uns ist es wichtig, dass keine Fragen oder Unsicherheiten rund um die Organspende offen bleiben.

Wird dem KSW der Aufwand für eine Organentnahme finanziell abgegolten?

Dr. med. Michael Streit: Ja. Das KSW erhält von Swisstransplant eine Entschädigung.

Wer selber ein potenzieller Spender sein will: Wie geht er vor?

Thomas Hissen: Es gibt die Möglichkeit, über Swisstransplant einen Ausweis zu beziehen. Entweder in Papierform oder aber als App für das Smartphone (Medical ID). Auch in einer Patientenverfügung ist ein entsprechender Vermerk möglich.

Aber auch wer nicht spenden möchte, sollte eine Spenderkarte ausfüllen oder dies in einer Patientenverfügung festhalten.

Am wichtigsten ist es, das Thema in der Familie zu besprechen. So können die Hinterbliebenen dafür sorgen, dass der Wille des Verstorbenen erfüllt wird.

Gibt es eine Altersgrenze für Organspender?

Thomas Hissen: Nein. Entscheidend ist der Gesundheitszustand des Spenders. Leider werden immer wieder mögliche Spender nicht erkannt, weil sie für zu alt gehalten werden. Umso wichtiger ist es, immer wieder zu betonen, dass das Alter keine Kontraindikation darstellt. Jede Person ab 16 Jahren kann einen Organspendeausweis ausfüllen.

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