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Mittwoch
22
Juli 2020

KSW stellt Ausschreibung für Gastronomie zurück

Das Kantonsspital Winterthur wird vorerst keine öffentliche Ausschreibung der Gastronomie durchführen. Spitalrat und Spitaldirektor haben entschieden, dass bis Ende 2020 verschiedene Optionen vertieft zu prüfen sind, damit umfassende Grundlagen vorliegen, bevor das weitere Vorgehen beschlossen wird. Das KSW hält daran fest, dass die Ausrichtung der Gastronomie auf die Zukunft zu keinen Kündigungen führen wird. Auch werden Mitarbeitende der Gastronomie am KSW angestellt bleiben. Das Essen wird weiterhin in der spitaleigenen Küche gekocht und es wird weiterhin auf Lebensmittel aus einheimischer Produktion, auf Nachhaltigkeit, Qualität und Vielfalt geachtet.

Die Gastronomie im Kantonsspital Winterthur funktioniert heute gut. Patientinnen und Patienten sowie Mitarbeitende sind zufrieden. Auf welche Weise kann diese Zufriedenheit erhalten werden, wenn das KSW in Zukunft deutlich mehr Patientinnen und Patienten betreut und neue Generationen von Patientinnen und Patienten sowie Mitarbeitenden andere Verpflegungsbedürfnisse haben?

Es gehört zu den Hauptaufgaben von Spitalrat und Spitalleitung, Angebote und Prozesse regelmässig zu überprüfen und neue Möglichkeiten in die Überlegungen einzubeziehen, um den erwarteten Veränderungen im gesamten Spitalbetrieb, aber auch im Umfeld Rechnung zu tragen. Was heute gut funktioniert, ist nicht automatisch auch die beste Lösung in der Zukunft.

Ziel der aktuellen Überprüfung der Gastronomie ist es, klare Ziele zu formulieren, verschiedene Optionen auszuarbeiten und deren erwarteten Nutzen aufzuzeigen. Dabei interessieren auch Erfahrungen aus anderen Betrieben und anderen Branchen, um daraus zu lernen und das KSW fit für die Zukunft zu halten.

Bedenken ernst genommen

Das öffentliche Interesse am Thema Gastronomie im KSW ist zu einem Zeitpunkt aufgekommen, als der Spitalrat erst die Erarbeitung von Grundlagen gewünscht und noch keinen Grundsatzentscheid gefällt hatte. In den vergangenen Tagen wurde das Vorgehen nochmals diskutiert. Das KSW ist dabei zum Schluss gekommen, die Grundlagen und Optionen umfassender zu erarbeiten sowie die Fragestellungen zu schärfen. Bis dies erfolgt ist, wird keine öffentliche Ausschreibung der Gastronomie stattfinden. Spitalrat und Spitaldirektor nehmen die geäusserten Bedenken ernst und beziehen sie in die Prüfung der künftigen Ausrichtung der Gastronomie mit ein.

Die zu prüfenden Optionen können von einer Weiterentwicklung des bisherigen Modells über die Ausschreibung von Teilbereichen, wie der Verpflegungslogistik und des Einkaufs, bis hin zu einer Kooperation mit einem externen Dienstleister gehen. Ein solcher könnte allenfalls auch die Leitung der Gastronomie stellen. Sollten Teilbereiche ausgeschrieben oder eine Zusammenarbeit mit einem externen Dienstleister gesucht werden, ist das KSW als öffentlich-rechtliche Anstalt von Gesetzes wegen verpflichtet, eine öffentliche Ausschreibung vorzunehmen.

KSW setzt auf eigene Mitarbeitende

Bei allen zu prüfenden Optionen hat der Spitalrat folgende Rahmenbedingungen gesetzt:

  • Welche Weiterentwicklung der Gastronomie auch immer gewählt wird: es wird deswegen keine Änderung der Anstellungsbedingungen und keine Kündigungen bei den Mitarbeitenden in diesem Bereich geben.
  • Die Mitarbeitenden in der Gastronomie werden auch in Zukunft am KSW angestellt sein.
  • Die Führungsverantwortung für die Gastronomie bleibt beim KSW.
  • Das Essen wird auch künftig in der spitaleigenen Küche zubereitet werden.
  • Es wird auch in Zukunft auf Lebensmittel aus einheimischer Produktion, auf Nachhaltigkeit, Qualität und Vielfalt sowie medizinische Indikation des Essens geachtet werden.

Die entsprechenden Grundlagenpapiere sollen dem Spitalrat bis Ende 2020 vorgelegt werden, damit dieser einen Grundsatzentscheid zum weiteren Vorgehen fällen kann. Sollte eine öffentliche Ausschreibung erfolgen, ist damit nicht vor dem ersten Quartal 2021 zu rechnen.