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Klinikschule

Kinder und Jugendliche im schulpflichtigen Alter und der Sekundarstufe 2 (Berufliche Grundbildung, Allgemeinbildende Schulen), profitieren vom Angebot der Klinikschule.

Der Schulunterricht findet in heterogenen Kleinklassen von 6 bis 8 Schüler:innen und im Einzelunterricht statt. Die Schüler:innen arbeiten nach individuellen Lernzielen und Unterrichtsinhalten, die mit der Herkunftsschule koordiniert werden, sodass der Anschluss nach Austritt gewährleistet ist.

Die schulische Förderung im Umfang von maximal 28 Wochenlektionen orientiert sich am Lehrplan des Kantons Zürich und umfasst je nach Indikation:

  • Sprachfächer, Mathematik, Gestalten, Bewegung und Sport
  • Projektunterricht
  • berufliche Orientierung (Sekundarstufe)
  • überfachliche Kompetenzen

Ziel ist immer die Reintegration in die Herkunftsschule oder eine neue schulische Anschlusslösung (Zielschule) zu etablieren.

Die Schule findet von Montag bis Freitag 8.30 bis 11.30 Uhr und an vier Nachmittagen von 13.30 bis 15.00 Uhr statt.

Die Schüler:innen werden von einer Bezugslehrperson begleitet, welche die Prozesse der Förderplanung bis zum Austritt übernimmt.

Die Lehrpersonen stehen in engem interdisziplinären Austausch und nehmen regelmässig an Rapporten und Standortgesprächen teil, um den Austausch mit den Erziehungsberechtigten und involvierten Fachstellen zu gewährleisten.

Während der Austrittsphase besuchen die Schüler:innen ihre Herkunfts- oder Zielklasse während maximal 4 Halbtagen pro Woche, damit ein erfolgreicher Wiedereinstieg gelingen kann.

Es werden keine Noten erteilt. Die Bezugslehrperson erstellt einen Austrittsbericht über den Aufenthalt, die Förderung und die erarbeiteten Unterrichtsinhalte.

Finanzierung

Stufe Volksschule Kanton Zürich: Die Bildungsdirektion des Kantons Zürich verrechnet der Schulgemeinde einen Gemeindeanteil entsprechend den erbrachten Leistungen der Klinikschule. Die Leistungsabgeltung erfolgt direkt zwischen Klinikschule, Bildungsdirektion und Gemeinden.

Stufe Mittel- oder Berufsschule Kanton Zürich:  Das Mittel- und Berufsbildungsamt des Kantons Zürich zahlt eine Vollkostentaxe pro Schultag an die Bildungsdirektion. Die Leistungsabgeltung erfolgt direkt zwischen Klinikschule, Bildungsdirektion, Mittel- und Berufsbildungsamt.

Beschulung von ausserkantonalen Schüler:innen:  Die Finanzierung der Vollkostentaxen pro Schultag  muss durch eine ausserkantonale Behörde (Wohnsitz oder Lehrort) erfolgen. Ohne Kostengutsprache erfolgt keine Beschulung durch die Klinikschule.

Leitung

Portrait von Karin Holzinger

Karin Holzinger

Schulleiterin Klinikschule
Therapiestation für Kinder und Jugendliche
Kliniklehrperson
SPZ

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