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Eine Zweitmeinung ist wichtig!

Bevor Sie sich einer elektiven neurochirurgischen Operation unterziehen lassen, ist sicherlich eine Zweitmeinung sinnvoll. Das Team des Kantonsspitals Winterthur sieht diese Leistung als Service an, welche sowohl den Patientinnen und Patienten als auch behandelnden Ärztinnen und Ärzten zusätzliche Sicherheit und Vertrauen gibt.

Eine operative Behandlung der Wirbelsäule setzt ein besonderes Vertrauensverhältnis zum Mediziner voraus. Prof. Dr. med. Alex Alfieri rät daher, immer dann eine unabhängige Zweitmeinung einzuholen, wenn eine operative Indikation gegeben ist. Wir im Kantonsspital Winterthur wollen, dass die Gesundheitsrate in der Bevölkerung steigt und nicht die Operationsrate. Deshalb operieren wir nur, wenn die konservativen Behandlungsmethoden ausgeschöpft sind und es keine Alternativen gibt. Ausnahme bei Lähmungen: Hier muss natürlich innerhalb von Stunden gehandelt werden.


Kontakt

Senden Sie Ihre schriftlichen Aufträge für eine Zweitmeinung bitte an:

Kristina Gyr
Assistentin Klinikleitung

Kantonsspital Winterthur
Brunngasse 30, Postfach
8401 Winterthur

Tel. 052 266 29 72
Fax 052 266 45 06
E-Mail: neurochirurgie@ksw.ch