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Stationäre Abklärung auf der Bettenstation

Bei schweren rheumatologischen Erkrankungen mit Risiko für bleibende Schäden an den Organen und Gelenken werden Patientinnen und Patienten stationär auf der Bettenstation abgeklärt.

Die Abklärungen der allermeisten rheumatologischen Erkrankungen lassen sich sehr gut in der ambulanten Sprechstunde durchführen. Im seltenen schweren Erkrankungsfall, in welchem aufgrund akuter Entzündung bleibende Schäden an den Organen und Gelenken drohen, müssen die diagnostischen Schritte aber sehr rasch zum Ziel führen. In so einem Fall werden die Abklärungen daher im Rahmen einer Hospitalisation vorgenommen.

Stationäre Abklärungen können bei immobilisierenden Schmerzen aufgrund von Überlastung oder Abnützung notwendig werden.

Wir betreiben keine fachspezifische rheumatologische Bettenstation, sondern arbeiten hier eng mit der Klinik für Innere Medizin zusammen.