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Gynäkologie KSW

Weibliche Genitalbeschneidung

Bei der weiblichen Genitalbeschneidung wird das weibliche Genitale beschnitten. Dies geschieht in ganz unterschiedlicher Form, die von der jeweiligen Kultur/Ethnie abhängt.

Bei der Beschneidung werden die Klitoris und die inneren Vulvalippen beschnitten, durchbohrt oder sogar entfernt. Manchmal werden die Vulvalippen teilweise zugenäht. Meist werden Mädchen beschnitten. Es kommt aber auch vor, dass Frauen sich nach einer Geburt wieder «zunähen» lassen.

Warum sprechen wir darüber?

Beschnittene Frauen können Schwierigkeiten beim Urinieren, bei der Menstruation, beim Geschlechtsverkehr und bei der Geburt haben. Am Kantonsspital Winterthur können wir betroffenen Frauen helfen, indem wir die Folgen der Beschneidung lindern und ihnen nachhaltige medizinische Unterstützung anbieten.

In der Schweiz wie auch in vielen anderen Ländern gilt die weibliche Genitalbeschneidung als Körperverletzung. Daher sind sowohl die Durchführung der Beschneidung als auch die Hilfe dazu strafbar. Für beschnittene Frauen kann es schwierig sein, in einer Kultur zu leben, in der die Beschneidung abgelehnt wird.

Bei Problemen infolge einer Beschneidung gibt es aber kompetente Hilfe!

Wo und in welcher Form wird Hilfe angeboten?

  • Speziell ausgebildete Ärztinnen und Hebammen mit Betroffenen über allfällige beschneidungsbedingte Probleme.
  • Frauen, die aus dem gleichen Kulturkreis stammen wie die Betroffenen, helfen ihnen als Brückenbauerinnen beim Kontakt mit dem medizinischen Personal und begleiten sie auch ausserhalb der Sprechstunde.
  • Die Bedürfnisse der betroffenen Frauen stehen stets im Zentrum.

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Kontakt

Sprechstundenzentrum Frauenklinik
Tel. 052 266 30 30
Fax 052 266 47 18
frauenklinik.ambulatorium@ksw.ch