Was suchen Sie?
Header Aufenthalt Besuch KSW

Rechnungsversand

Spitäler und andere Gesundheitsinstitute, ob privat oder öffentlich-rechtlich wie das Kantonsspital Winterthur, sind von Gesetzes wegen verpflichtet, allen Patientinnen und Patienten eine Kopie der Rechnungen zuzusenden, die sie den Krankenkassen stellen. Das gilt für alle stationären und ambulanten Patientinnen und Patienten, die über ihre Krankenkasse abrechnen.

Bitte beachten Sie dazu Folgendes:

  • Die Rechnungskopie erhalten Sie von unserem Dienstleistungspartner MediData im folgenden Format:
    Von: Patientenportal MediData ‹patientenportal@medidata.ch›
    Betreffzeile: Neues Dokument von Kantonsspital Winterthur
  • Sie können die Rechnungskopie über einen Link auf das MediData-Portal einsehen und herunterladen; nach 90 Tagen wird sie auf dem Portal automatisch gelöscht.
  • Wenn wir von Ihnen keine E-Mail-Adresse und/oder keine Mobile-Nummer kennen, sendet Ihnen MediData Ihre Rechnungskopie auf dem Postweg zu.
  • Die Rechnungskopie ist lediglich zu Ihrer Information; sonst müssen Sie nichts unternehmen.
  • Wenn Sie als Direktzahler selbst abrechnen, erhalten Sie keine Rechnungskopie, sondern die Originalrechnung zusammen mit dem Rückforderungsbeleg zuhanden der Krankenkassen.