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Patientenverfügung

Eine Patientenverfügung hilft Ihrem Behandlungsteam und Ihren Angehörigen den Willen bezüglich Ihrer medizinischen Behandlungen zu respektieren, selbst dann, wenn Sie sich nicht mehr äussern können oder nicht mehr urteilsfähig sind.

Die Patientenverfügung ist ein rechtlich bindendes Dokument. Falls Sie bereits eine Verfügung besitzen, geben Sie diese bei Eintritt der Patienten-Administration oder dem Behandlungsteam ab. Es hilft dem Behandlungsteam, wenn Sie den Inhalt der Verfügung frühzeitig mit diesem besprechen. Damit können mögliche Missverständnisse ausgeräumt und Ihre Erwartungen geklärt werden.


Sonderaspekt Reanimation

Unabhängig davon, ob Sie eine Patientenverfügung besitzen oder nicht, wird Sie Ihre behandelnde Ärztin oder Ihr behandelnder Arzt in der Regel darauf ansprechen, wie mit einem akuten Herzkreislaufstillstands während des Spitalaufenthalts umgegangen werden soll.

Wir verzichten auf ein Gespräch, wenn das Risiko eines Herzkreislaufstillstands gering ist oder die Chance auf eine erfolgreiche Reanimation hoch ist. Falls Sie in dieser Situation gegen aktive Wiederbelebungsmassnahmen sind, bitten wir Sie, das Gespräch mit dem Behandlungsteam zu suchen.

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