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Dienstag
07
September 2021

Zertifikatspflicht für Besucherinnen und Besucher

Ab Freitag 10. September 2021 gilt am Kantonsspital Winterthur (KSW) für Besucherinnen und Besucher eine COVID-Zertifikatspflicht. Diese Massnahme dient dem Schutz der Patientinnen und Patienten sowie der Mitarbeitenden des Spitals.

Die Situation am Kantonsspital Winterthur (KSW) ist wie in den anderen Zürcher Spitälern angespannt. Aktuell (Stand 7.9.2021) werden am KSW 22 Patientinnen und Patienten auf der COVID-19-Station betreut. Davon sind 7 Patientinnen und Patienten auf der Intensivstation hospitalisiert. Zum Vergleich: Mitte Juli 2021 (Stand 15.7.2021) hatte das KSW 3 Patientinnen und Patienten auf der COVID-19-Station. Davon 1 Patienten auf der Intensivstation.

Aktuell sind alle betriebenen Intensivbetten am KSW praktisch permanent belegt. Der Anteil der COVID-Patientinnen und -Patienten auf der Intensivstation liegt in der Regel über 50 Prozent.

Derzeit sind die COVID-Patientinnen und -Patienten vom Alter her vergleichbar mit jenen der 3. Welle. In der 3. Welle lag das Durchschnittsalter bei 57 Jahren. Auf der Intensivstation liegen jedoch auch bedeutend jüngere Patientinnen und Patienten unter 40 Jahren. Aktuell sind rund 90% der hospitalisierten COVID-Patientinnen und Patienten nicht geimpft.

Der Operationsbetrieb wird laufend den vorhandenen Ressourcen (Personal und Betten) angepasst. Aktuell werden am KSW geplante Operationen, die einen Aufenthalt auf der Intensivstation nach sich ziehen, soweit notwendig verschoben. Dies, um die Intensivstation nicht weiter zu belasten.

Zertifikatspflicht für Besuche im KSW ab Freitag

Die aktuelle Lage hat das Pandemie-Management veranlasst, per Freitag 10. September 2021 eine COVID-Zertifikatspflicht für Besucherinnen und Besucher einzuführen, dies zum Schutz der Patientinnen und Patienten sowie der Mitarbeitenden. Wer einen Besuch im KSW machen möchte, muss ein gültiges COVID-Zertifikat oder eine schriftliche Bestätigung vorweisen, dass sie oder er:

  • seit über 14 Tagen zweifach gegen COVID-19 geimpft ist.
  • eine COVID-19-Erkrankung durchgemacht hat und zusätzlich vor mehr als 14 Tagen eine Impfdosis erhalten hat.
  • innerhalb der letzten 6 Monate eine COVID-19-Erkrankung durchgemacht hat.
  • sich innerhalb der letzten 48 Stunden (Antigen-Schnelltest), oder 72 Stunden (PCR-Test) auf COVID-19 hat testen lassen.

Zudem ist ein Personalausweis oder Führerausweis zur Identitätsüberprüfung vorzuweisen.

Besucherinnen und Besucher ohne Zertifikat können im Testcenter Rosenberg einen Antigen-Schnelltest machen. Das KSW führt im eigenen Testzentrum nur PCR-Tests durch, deren Resultate innert maximal 36 Stunden vorliegen.

Maximal eine Besucherin pro Patientin

Weiterhin gilt: Patientinnen und Patienten dürfen nur 1 Besucherin, resp. Besucher pro Tag für max. 2 Stunden empfangen. Bei ambulanten Patientinnen und Patienten ist 1 Begleitperson gestattet. Begleitpersonen dürfen keine Krankheitssymptome aufweisen. Pro Kind ist eine Begleitperson erlaubt, welche zeitlich unbegrenzt anwesend sein darf.

Während des Besuchs gilt eine strikte Maskenpflicht für Erwachsene. Kinder von 6 bis 12 Jahren erhalten eine Kinder-Schutzmaske. Das Tragen einer Kinder-Schutzmaske ist auch bei Kindern unter 6 Jahren erwünscht.


Weitere Informationen

Marius Hasenböhler-Backes
Leiter Kommunikation
Tel. 052 266 46 82
marius.hasenboehler-backes@ksw.ch

Das Kantonsspital Winterthur (KSW) gehört zu den zehn grössten Spitälern der Schweiz. Als ein Zentrumsspital behandelt es jährlich rund 240’000 Patientinnen und Patienten ambulant und rund 27’000 stationär. Mit 3800 Mitarbeitenden und 500 Betten stellt es in der Spitalregion Winterthur die medizinische Grundversorgung sicher und erbringt zusätzlich Leistungen der spezialisierten Versorgung für die umliegenden Spitäler. Darüber hinaus erfüllt das KSW einen umfassenden Ausbildungsauftrag.