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Untersuchung von Gewebeproben und Zellen

Das Leistungsspektrum des Institutes für Pathologie umfasst die gesamte feingewebliche Diagnostik mit histologischen und zytologischen Untersuchungen. Fachärztinnen und Fachärzte für Pathologie erforschen mit moderner Diagnostik die Ursachen von Krankheiten. Durch Autopsien erfahren wir mehr über die Grundleiden der Verstorbenen.

Wir sind ein diagnostischer Dienstleistungsbetrieb für Patientinnen und Patienten des KSW, von Spitälern der Umgebung sowie von niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten.

Dienstleistungsspektrum

Unser Angebot umfasst folgende Leistungen:

  • kompetente und zügige Diagnostik von Biopsien, Operationspräparaten und zytologischen Präparaten
  • Schnellschnittuntersuchungen
  • moderne Technologien (z. B. In-situ-Hybridisierung zur Bestimmung des Her2-Status, immunhistochemische Antigennachweise)
  • Qualitätskontrolle und -sicherung sowie Ausbildung durch Autopsien

KSW Pathologie

Zusammenarbeit mit anderen Spitälern

Für eine optimale Untersuchung von Genotypisierungen, bei Immunhistochemie für Hormonnachweise oder bei speziellen Virusnachweisen arbeiten wir mit dem Universitätsspital Zürich und dem Kantonsspital St. Gallen zusammen.


Histologie (Histopathologie)

Die Histopathologie ist ein Teilgebiet der Pathologie und beschreibt krankhafte Veränderungen von Geweben. Zu den Hauptaufgaben gehören:

  • die Frühdiagnose von Tumoren
  • die Einteilung in gut- und bösartige Geschwülste
  • der Nachweis von Stoffwechselerkrankungen und von entzündlichen Veränderungen

KSW Pathologie

Diagnose

Für eine zeitgemässe Diagnostik und Therapie arbeiten wir mit modernsten Methoden. Von Hand fertigen wir hauchdünne Schnitte (wenige tausendstel Millimeter) von Gewebeproben an und färben sie mit speziellen Verfahren ein. Unter dem Mikroskop klären wir die unterschiedlichen Fragestellungen.

Schonende Verfahren

Am Institut für Pathologie stehen uns moderne Verfahren wie z. B. immunchemische Methoden zur Verfügung. Das ermöglicht es bisweilen, Gewebeproben nach minimalinvasiven, für die Patientinnen und Patienten besonders schonenden Verfahren zu untersuchen.

Biopsien sind kleine Gewebeproben, die mittels unterschiedlicher Techniken aus Organen entnommen werden. Die Proben sind oft nur wenige Millimeter gross.

Entnahme von Biopsien

Biopsien können durch minimalinvasive Operationen gewonnen werden, um z. B. bösartige Veränderungen der Vorsteherdrüse oder der Brustdrüse zu erkennen. Wir untersuchen unter dem Mikroskop unter anderem Gewebeveränderungen in Biopsien, die im Rahmen einer Vorsorgeuntersuchung mittels Magen- oder Darmspiegelung entnommen wurden.

Grössere Präparate müssen vor der Beurteilung unter dem Mikroskop durch eine besondere Methode von einem Arzt oder einer Ärztin in der Pathologie bewertet und zugeschnitten werden.

Der Schnellschnitt ist ein spezielles Verfahren, um innerhalb kürzester Zeit (zumeist innerhalb weniger Minuten) eine mikroskopische Diagnose zu stellen.

Ablauf

Während eines operativen Eingriffes mit Narkose untersuchen wir das entnommene Gewebe. Die Diagnose hilft dem Operateur den weiteren Verlauf der Operation festzulegen.

Planung

Um den zeitlichen Anforderungen gerecht zu werden, muss das Gewebe vor dem Schneiden gefroren werden.

Indikationen zur Lymphknotenbiopsie sind:

  • fortbestehende Lymphknotenschwellungen
  • Abklärung von Allgemeinsymptomen, begleitet von Lymphknotenschwellungen
  • Bestätigung von bereits anderweitig vermuteten Lymphknotenerkrankungen
  • Bestimmung der Stadien (Staging) bei bekannten malignen Tumoren
  • Verlaufskontrolle bei malignen Lymphomen

Darauf müssen Pathologinnen und Pathologen achten:

  • Lokalisation der Lymphknotenschwellungen
  • Leber- und Milzgrösse
  • Knochenmarks- und Blutbildveränderungen
  • Allgemeinsymptome: Gewichtsverlust, Fieber etc.
  • Ergebnisse serologischer Untersuchungen
  • Ergebnisse der Serumeiweiss- (Immun-)Elektrophorese

Biopsie des Lymphknotens

Eine Lymphknotenbiopsie führen wir durch, wenn Lymphknotengrösse und -konsistenz auf einen krankhaften Prozess hinweisen. Entweder entnehmen wir Gewebe dort, wo sich der möglichst grösste Lymphknoten befindet oder am Hals (zervikale Lymphknoten).

Achtung: Inguinale und axilläre Lymphknoten (in der Leiste oder in der Achsel) sind häufig durch unspezifische Reaktionen vergrössert und fibrosiert.

Technik Lymphknotenbiopsie

Entnommenes Gewebe von Lymphknoten untersuchen wir nach der Entnahme in einem Labor mittels folgender Techniken:

  • Exzision in toto
  • Kapsel nicht beschädigen
  • Gewebe nicht traumatisieren

Schnellschnitt bei der Lymphknotenbiopsie

Der Schnellschnitt ist bei primären Lymphknotenerkrankungen nicht geeignet.
Ausnahmen sind:

  • Nachweis von Metastasen eines bereits bekannten Primärtumors zur Bestimmung des Stadiums (Staging)
  • Überprüfung, ob entnommenes Material für weitere Aufarbeitung ausreicht

Nadel-/Zangenbiopsie

Eine Diagnostik mittels Nadel-/Zangenbiopsie ist bei einer Lymphknotenbiopsie zu vermeiden. Das schliesst mediastinoskopische Zangenbiopsien mit ein. Sie traumatisieren das Gewebematerial und behindern die Beurteilung von wichtigen Kriterien für eine optimale Diagnose. Zudem bleibt zu wenig Gewebe für Zusatzuntersuchungen übrig.

Ausnahme ist die Abklärung von ausschliesslich retroperitonealen (hinter der Bauchhöhle) Lymphknotenschwellungen. Hier ist eine zytologische Feinnadelpunktion besser geeignet.

Für mehr Informationen: Einsendemodalitäten bei Lymphomservice/Lymphknotenbiopsie

Zytologie

Im Gegensatz zur Histopathologie, bei der ganze Gewebeproben untersucht werden, stützt sich die Zytologie auf einzelne Zellen und Zellverbände. Oft wenden wir hier immunzytochemische und molekularpathologische Zusatzuntersuchungen an.

In der täglichen Diagnostik sind sowohl die Exfoliativ- (Untersuchungen von Körperhöhlenflüssigkeiten) als auch die Feinnadelpunktionszytologie in Praxis und Klinik fest verankert.

Dokumente zum Download:
Klinische Zytopathologie – eine Übersicht
Ultraschall und Zytologie
Die Feinnadelpunktion – ein Überblick

Die gynäkologische Zytologie hilft bei der Krebsfrüherkennung in den weiblichen Geschlechtsorganen. Die geläufigste Methode hier ist der Krebsabstrich.

Mehr Informationen finden Interessierte in unseren PDF-Dokumenten:

Bethesda-Klassifikation
Expertenbrief Nr. 50 der SGGG: Empfehlungen für die Gebärmutterhalskrebsvorsorge
Algorithmen zum Expertenbrief Nr.50
Dünnschichtmethode
HPV-Typisierung

Formulare zum Download:

Einsendemodalitäten gynäkologische Zytologie
Auftragsformular gynäkologische Zytologie

Zur Feststellung der Todesursache führen wir eine äussere und innere Leichenschau (Leichenöffnung) durch. So untersuchen wir das Grundleiden, die Komplikationen und Nebenerkrankungen, die zum Tod führten. Ein Arzt oder eine Ärztin inspiziert die einzelnen Organe und entnimmt Gewebeproben, die später zusätzlich noch mikroskopisch untersucht werden.

Eine Autopsie dauert ungefähr zwei Stunden. Sie erfolgt mit grösster Sorgfalt und unter Wahrung der Würde des Verstorbenen.

Selbstverständlich ist auch nach einer Autopsie ein Abschied von der verstorbenen Person am offenen Sarg möglich.

Die von Fachpersonen der Pathologie durchgeführte Autopsie (auch Obduktion oder Sektion genannt) ist ein wichtiges Instrument der Qualitätskontrolle der klinischen Medizin. Gleichzeitig dient sie der Ausbildung von Medizinstudentinnen und -studenten sowie der Weiterbildung von bereits ausgebildeten Ärztinnen und Ärzten. Sie hilft zur Klärung von versicherungstechnischen Fragen und bei Beratungen im Falle von Erbkrankheiten.

Eine Autopsie erfolgt in der Regel auf Antrag der behandelnden Ärztinnen und Ärzte. Das Patientengesetz des Kantons Zürich schreibt vor, dass eine Autopsie nur mit Einwilligung der nächsten Angehörigen oder bei vorliegender Einverständniserklärung der Verstorbenen vorgenommen werden darf. Ärztinnen und Ärzte müssen vorgängig ein Aufklärungsgespräch mit den Angehörigen führen. Ohne Zustimmung darf keine Autopsie durchgeführt werden.

Ausnahme: Gerichtlich angeordnete Autopsien bei unnatürlichen Todesfällen.

Kurz nach dem Tod eines Angehörigen ist es für Hinterbliebene wie auch für Ärztinnen und Ärzte eine psychisch belastende Situation, das Einverständnis für eine Autopsie einzuholen. Dieser Umstand könnte zum Rückgang der Autopsien im Kanton Zürich und der ganzen Schweiz beigetragen haben.

Die Autopsie hilft, die zu Lebzeiten festgestellten Befunde zu überprüfen und klinisch-pathologische Zusammenhänge besser zu verstehen. Gemäss Literatur werden in 8 bis 25 Prozent aller Autopsien neue wesentliche Erkenntnisse gewonnen, woraus wir zugunsten der Behandlung unserer zukünftigen Patientinnen und Patienten lernen können. Eine hohe Rate von Autopsien ist ein Qualitätszeichen für jedes Spital.