Bisher bestehen im europäischen Raum keine Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von Nachdiplom-Weiterbildungen im Pflegebereich.
Der SBK bietet den Inhaberinnen und Inhabern ausländischer Fachdiplome jedoch die Möglichkeit, den schweizerischen Fähigkeitsausweis direkt oder in einem verkürzten Lehrgang zu erwerben. Eine theoretische und praktische Prüfung muss aber in jedem Fall abgelegt werden.
Voraussetzungen
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mindestens 4-monatige Tätigkeit in einem als Weiterbildungsstätte anerkannten Spital
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Beherrschung der deutschen Sprache
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Bestätigung über ausreichende Qualifizierung durch den Arbeitgeber
Die Gesuche müssen der Weiterbildungskommission durch den Arbeitgeber eingereicht werden.
(Der Schweizerische Fähigkeitsausweis wird vom Arbeitgeber nicht immer verlangt. Hingegen ist er erforderlich, um Ausbildungs- oder Kaderfunktionen in diesem Bereich ausüben zu können.)