PFLEGEQUALITÄT
Im Zentrum der Pflege steht die Patientin. Die Qualitätsentwicklung muss zum Wohle der Patientin geschehen und bedingt deshalb die laufende Frage: Was ist gute Pflege?
Verstärkt wird diese Auseinandersetzung des Qualitätsthemas im Gesundheitswesen durch die gesetzliche Verankerung im Krankenversicherungsgesetz KVG 1994. Effektives Handeln in der Pflege bedarf der Erkenntnis, dass die Qualität laufend überprüft und Qualitätsmängel behoben werden.
Das Qualitätsentwicklungskonzept Pflege (2004) definiert wie dies im Kantonsspital Winterthur in der Pflege umgesetzt wird.
Ziele des Qualitätsentwicklungskonzeptes Pflege
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Bestehende Qualitätsbegriffe werden geklärt und verständlich definiert. Die Begriffe sind verbindlich und werden einheitlich im KSW angewendet. Instrumente und Methoden für die Qualitätsentwicklung sind festgelegt, die Verantwortungen und Kompetenzen sind geklärt.
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Mit dem Qualitätsentwicklungskonzept Pflege (2004) ist ausgewiesen: wer, wann, wo, wie die Qualität überprüft und wie vorhandene Defizite verbessert werden.
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Das Qualitätskonzept Pflege ist prozesshaft umgesetzt. Die Umsetzungsdauer ist, in Absprache mit der Leitung Pflegedienst und den Leitungen Pflege, definiert.