Rosi Marti

Sekretärin
Klinik für Geburtshilfe
Mein Alltag
Im Sekretariat ist man die Anlaufperson. Ich arbeite gerne in einem Team, das aus Hebammen und Aerzten besteht. Mir ist es wichtig, dass sich die Frauen wohlfühlen bei uns in der Gebärabteilung, damit sie einen guten Eindruck haben und gerne zu uns kommen.
Klinik für Geburtshilfe FENSTER SCHLIESSEN

KONFLIKTSCHWANGERSCHAFT

Konfliktschwangerschaften beinhalten unerwünschte Schwangerschaften und solche bei ambivalentem Kinderwunsch, dies vor allem bei sozialen, psychologischen und partnerschaftlichen Konflikten und Problemen.

Seit der Einführung der so genannten Fristenregelung (Volksabstimmung 2002) besteht ein definierter Zeitraum, innerhalb dem ein Schwangerschaftsabbruch straffrei möglich ist. Das Departement Geburtshilfe und Gynäkologie ist verpflichtet, diesen gesellschaftlichen Auftrag bei Konfliktschwangerschaften zu erfüllen. Neben der Familienberatung und der Beratung in Kinderwunschsituationen gehört die Beratung bezüglich Empfängnisverhütung und Schwangerschaftsabbrüchen zum genannten Auftrag.

Bei den Konfliktschwangerschaften ist es wichtig, dass die Betroffenen so früh wie möglich Eingang in diese Beratung finden, da die Fristenregelung die Zeitgrenze von 12 Schwangerschaftswochen setzt und der medikamentöse Schwangerschaftsabbruch (Mifegyne) nur bis 7 SSW (49 Tage ab dem ersten Tag der letzten Periode bei definitiver Festlegung des Schwangerschaftsalters mittels Ultraschalluntersuchung) möglich ist.

Bei zusätzlichen Beratungen, die sich komplizierter gestalten oder bei Konfliktschwangerschaften nach 12 SSW, wird die Beratung durch die Psychiatrie (IPW) bei Bedarf ergänzt.

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