MEDIENMITTEILUNG
KSW bietet unter 0900 266 212 kinder- und jugendmedizinische Beratung an
KSW bietet kostenpflichtige Telefonberatung an – ausgenommen für echte Notfälle bei Kindern
10.12.2009
Auf dem Kindernotfall am KSW sind Anrufe wegen eines lebens- bedrohlichen Notfalls die Ausnahme und werden sofort an einen Facharzt weitergeleitet. Doch die Mehrheit der Anrufenden möchte sich beraten lassen. Solche Telefonate nehmen zu und sind für das Fachpersonal sehr zeitraubend. Das Departement Kinder- und Jugendmedizin (DKJ) am Kantonsspital Winterthur (KSW) reagiert auf diese Situation und nimmt ein kostenpflichtiges Beratungstelefon für Eltern in Betrieb. In der Ansage wird auf die Kosten hingewiesen, anschliessend wird der Anrufer mit einer Fachperson im Kindernotfall verbunden. Aus den Einnahmen können zusätzliche Stellen finanziert und der Betrieb des Beratungstelefons sichergestellt werden. Haus- und Kinderärzte erreichen den diensthabenden Oberarzt der Kindernotfallstation am KSW weiterhin über eine Durchwahlnummer. Die Situation ist klassisch: Ein Kleinkind hat seit drei Tagen hohes Fieber, die Eltern sind besorgt und rufen die Kindernotfallstation am KSW an. Bisher wurden solche Anrufe so gut wie möglich beantwortet. Doch ihre Zahl nimmt ständig zu und stören den Klinikbetrieb massiv. Um solche Anfragen in Zukunft besser bewältigen und gleichzeitig die Kosten decken zu können, führt das KSW eine kostenpflichtige Telefonberatung ein.
Der Anrufer entscheidet, ob er zahlen will Bevor die Anrufenden mit einem Arzt oder Ärztin des Kindernotfalls verbunden werden, werden sie in einer Ansage darauf aufmerksam gemacht, dass das Angebot kostenpflichtig ist, und können den Anruf unterbrechen, wenn sie nicht bereit sind zu bezahlen.
Warum kostenpflichtig? Mit der Gebühr für das Beratungstelefon wird der Aufwand für die telefonischen Beratungen teilweise gedeckt. Dieser hat stark zugenommen und absorbiert das Fachpersonal auf dem Kindernotfall zunehmend. Die Einnahmen werden eingesetzt, um das Fachpersonal aufzustocken, damit die Anrufe bewältigt werden können.
Sorgen der Eltern Anrufe erfolgen oft in folgenden Situationen: bei Unsicherheit, ob ärztliche Hilfe eingeholt werden soll, bei Schlaf- und Ernährungsproblemen, wenn Säuglinge öfter schreien als bisher, im Zusammenhang mit Fragen zur Kinderpflege oder in allgemein belastenden Situationen.
Anrufe im Kindernotfall wegen lebensbedrohlicher Notfälle Im Falle eines lebensbedrohlichen Notfalls können die Eltern auch weiterhin die Nummer 052 266 28 28 am KSW anrufen. Sie werden dann umgehend mit dem diensthabenden Oberarzt der Kinderklinik verbunden. Alternativ kann die Nummer 144 gewählt werden.
| Weitere Informationen |
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André Haas
Leiter Kommunikation
Tel. direkt 052 266 21 04
E-Mail: andre.haas@ksw.ch |
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