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Leistungen im Vorschul- und Nachschulbereich
- Logopädische Abklärungen bei kleinen Kindern vor dem Kindergarteneintritt auf ärztliche Zuweisung hin
- Verlaufskontrollen und Beratungen bei kleinen Kindern mit Sprachfähigkeiten im unteren Normbereich
- Organisation eines Therapieplatzes in Wohnortsnähe sowie Antrag auf Kostengutsprache beim zuständigen Amt der Bildungsdirektion des Kantons Zürich
- Verlängerungsabklärungen nach Ablauf der Kostengutsprache (mehrheitlich nach 1 Jahr Therapie)
- Telefonische Kurzberatungen für Eltern und Fachpersonen
- Logopädische Therapien im Vorschulbereich (kleiner Teil)
- Logopädische Abklärungen im Nachschulbereich
Logopädische Abklärung im Vorschulbereich
Die Früherfassung bezweckt, kleine Kinder mit Verzögerungen und Schwierigkeiten im frühen Spracherwerb zu erfassen und nach Bedarf therapeutisch zu unterstützen. Die logopädische Abklärung umfasst
- Erfassen des Sprachentwicklungsstandes, d.h. der sprachlich-kommunikativen Fähigkeiten und der nicht altersadäquaten Auffälligkeiten
- Erfassen von nichtsprachlichen Entwicklungsbereichen als Referenzgrösse wie Spielinhalt und Spielverhalten, Motorik, Wahrnehmung, Autonomieentwicklung
- Einholen von Informationen über bisherigen Entwicklungsverlauf im Gespräch mit den Eltern
- Beurteilung des Kindes, Empfehlung und Beratung zuhanden der Eltern
- Nach Bedarf Einleiten einer logopädischen Frühtherapie in einer logopädischen Praxis in Wohnortsnähe
Leistungen bei Kindergarten- und Schulkindern
Auf Zuweisung des zuständigen Schulpsychologischen Dienstes werden logopädische Abklärungen bei speziellen Fragestellungen bzw. im Rahmen von Zweitmeinungen durchgeführt. |
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Nach dem Rückzug der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) aus der Sonderschulfinanzierung per 1. Januar 2008 werden im Kanton Zürich die Kostengutsprachen für logopädische Massnahmen im vor- und nachschulpflichtigen Alter vom Amt für Jugend und Berufsberatung (AJB) der Bildungsdirektion erteilt. Das AJB hat die Abklärung von Sprachstörungen im Vorschul- und Nachschulbereich an die Abteilung Logopädie/Pädaudiologie des Kinderspitals Zürich und die Abteilung Logopädie/Pädaudiologie am SPZ des Departements Kinder- und Jugendmedizin am Kantonsspital Winterthur übertragen.
Die logopädische Abklärungsstelle Winterthur ist zuständig für Kinder mit Wohnsitz in den Bezirken Winterthur, Pfäffikon, Andelfingen und Bülach.
Nähere Informationen unter www.lotse.zh.ch/spf |