Sandra Meier-Hildebrandt

Pflegefachfrau
Dept. Kinder- und Jugendmedizin
Mein Alltag

Die Arbeit auf der Neonatologie ist für mich immer wieder von neuem spannend und lehrreich. Besonders gefällt mir, dass ich auf der einen Seite Kinder und Ihre Familien über längere Zeit beleiten darf, anderseits sehr akute und pflegerisch intensive Situationen zu meistern habe.

Als Teilzeit-Mitarbeiterin bietet mir die Arbeit auf der Neonatologie und der Austausch in unserem lässigen Team einen idealen Ausgleich zum Familienalltag.

Dept. Kinder- und Jugendmedizin FENSTER SCHLIESSEN

LOGOPÄDIE/PÄDAUDIOLOGIE

Logopädie

Leistungen im Vorschul- und Nachschulbereich

  • Logopädische Abklärungen bei kleinen Kindern vor dem Kindergarteneintritt auf ärztliche Zuweisung hin
  • Verlaufskontrollen und Beratungen bei kleinen Kindern mit Sprachfähigkeiten im unteren Normbereich
  • Organisation eines Therapieplatzes in Wohnortsnähe sowie Antrag auf Kostengutsprache beim zuständigen Amt der Bildungsdirektion des Kantons Zürich
  • Verlängerungsabklärungen nach Ablauf der Kostengutsprache (mehrheitlich nach 1 Jahr Therapie)
  • Telefonische Kurzberatungen für Eltern und Fachpersonen
  • Logopädische Therapien im Vorschulbereich (kleiner Teil)
  • Logopädische Abklärungen im Nachschulbereich

 

Logopädische Abklärung im Vorschulbereich

Die Früherfassung bezweckt, kleine Kinder mit Verzögerungen und Schwierigkeiten im frühen Spracherwerb zu erfassen und nach Bedarf therapeutisch zu unterstützen. Die logopädische Abklärung umfasst

  • Erfassen des Sprachentwicklungsstandes, d.h. der sprachlich-kommunikativen Fähigkeiten und der nicht altersadäquaten Auffälligkeiten
  • Erfassen von nichtsprachlichen Entwicklungsbereichen als Referenzgrösse wie Spielinhalt und Spielverhalten, Motorik, Wahrnehmung, Autonomieentwicklung
  • Einholen von Informationen über bisherigen Entwicklungsverlauf im Gespräch mit den Eltern
  • Beurteilung des Kindes, Empfehlung und Beratung zuhanden der Eltern
  • Nach Bedarf Einleiten einer logopädischen Frühtherapie in einer logopädischen Praxis in Wohnortsnähe

 

Leistungen bei Kindergarten- und Schulkindern

Auf Zuweisung des zuständigen Schulpsychologischen Dienstes werden logopädische Abklärungen bei speziellen Fragestellungen bzw. im Rahmen von Zweitmeinungen durchgeführt.

Nach dem Rückzug der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) aus der Sonderschulfinanzierung per 1. Januar 2008 werden im Kanton Zürich die Kostengutsprachen für logopädische Massnahmen im vor- und nachschulpflichtigen Alter vom Amt für Jugend und Berufsberatung (AJB) der Bildungsdirektion erteilt. Das AJB hat die Abklärung von Sprachstörungen im Vorschul- und Nachschulbereich an die Abteilung Logopädie/Pädaudiologie des Kinderspitals Zürich und die Abteilung Logopädie/Pädaudiologie am SPZ des Departements Kinder- und Jugendmedizin am Kantonsspital Winterthur übertragen.

 

Die logopädische Abklärungsstelle Winterthur ist zuständig für Kinder mit Wohnsitz in den Bezirken Winterthur, Pfäffikon, Andelfingen und Bülach.

Nähere Informationen unter www.lotse.zh.ch/spf


Pädaudiologie

In der Abteilung Pädaudiologie werden Hörabklärungen bei kleinen Kindern durchgeführt. Im Zusammenhang mit einer logopädischen Abklärung werden die Kosten von der Bildungsdirektion des Kantons Zürich übernommen, andernfalls von der Krankenkasse.



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